Prof. Dr. Otto Luchterhandt stellt im zweiten Teil der Vorlesung das Ausscheiden Berg Karabachs aus der Sowjetuntion im Einklang mit dem Austrittsgesetz dar.
Auch der Wandel des Sowjetföderalismus in den Jahren des Zusammenbruchs der Union und die widersprüchlichen rechtlichen Auslegungen der Selbstbestimmungsentscheidung Berg Karabachs werden ausführlich behandelt.
Ausführlich zum Thema kann im folgenden Buch nachgelesen werden: Lösungsansätze für Berg-Karabach / Arzach, Selbstbestimmung und der Weg zur Anerkennung, Nomos 2010, Vahram Soghomonyan (Hrsg.)
Prof. Dr. Otto Luchterhand
Geboren 1943 in Celle (bei Hannover); Studium der Rechtswissenschaften, Slawistik und Osteuropäischen Geschichte; Promotion und Habilitation an der Universität Köln; venia legendi für Öffentliches Recht, Osteuropäisches Recht und Kirchenrecht; seit 1991 Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und dort bis 2008 Direktor der Abteilung für Ostrechtsforschung; ca. 200 Publikationen (ohne Rezensionen), davon ca. 20 Monographien. Sie befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Menschenrechte, der Bürgerrechte und der Grundpflichten im nationalen Recht und im Völkerrecht, mit der Religionsfreiheit und dem Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, dem Status nationaler Minderheiten und Problemen des Föderalismus. Rechtsberatung für die Bundesregierung Deutschlands seit 1992 im gesamten postkommunistischen Raum Europas.
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